prozesse:taetigen_von_zahlungen

Tätigen von Zahlungen

Rechnerische Prüfung:

Bei dieser Prüfung werden die Daten auf der Rechnung geprüft, z. B. stimmt die Summe der einzelnen Posten mit dem Gesamtbetrag überein.

Marktanalyse durchführen:

Bei der Marktanalyse wird überprüft, ob die Höhe der Zahlung mit Vergleichsangeboten übereinstimmt. Dabei wird geschaut, ob das günstigste Angebot gewählt wurde, welches den Zweck erfüllt.

Dem Akteur Differenz zum günstigsten Angebot in Rechnung stellen:

Wenn der Akteur die Rechnung nicht selbst gezahlt hat, wird von ihm die Differenz vom gezahlten Preis zum Preis des günstigsten Angebots, welches den Zweck erfüllt, zurückverlangt. (Sparsamkeitsprinzip)

Betrag nur bis zum günstigsten Angebot zurückerstatten:

Wenn der Akteur die Rechnung selbst gezahlt hat, wird ihm nur der Betrag zurückgezahlt, der dem Preis des günstigsten Angebots, welches den Zweck erfüllt, entspricht. (Sparsamkeitsprinzip)

Zahlung unterschreiben:

Die Zahlung wird von demjenigen unterschreiben, der die Zahlung aufgegeben bzw. durchgeführt hat.

Erneute Prüfung durch weiteren Vorstand:

Die vorgelaufene Prüfung wird von einem zweiten Vorstandsmitglied vollzogen und damit die erste Prüfung auf Richtigkeit überprüft.

Erneute Prüfung durch Finanzreferat:

Die vorgelaufene Prüfung wird von einem Mitglied des Finanzreferats vollzogen und damit die erste Prüfung auf Richtigkeit überprüft.

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  • Zuletzt geändert: 2023/02/07 20:11