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Haushaltsplan

(Ereignis) Jeden September (März):

Der Haushaltsplan wird zum Wintersemester für ein ganzes Jahr erstellt. Im März wird üblicherweise ein Nachtragshaushaltsplan erstellt. Die Erstellung von diesem folgt auch diesem Prozess.

In Grundzügen mit der Erstellung starten:

Der scheidende Vorstand startet mit Grundzügen.

Ersten Entwurf des Haushaltsplans erstellen:

Alter Vorstand hat Grundlage geschaffen, auf welcher der neue Vorstand weiterarbeiten kann. Dieser füllt den ersten Entwurf mit Inhalt und sollte im Laufe des Novembers fertig sein.

Entwurf des Haushaltsplans ausarbeiten:

Hier wird der Haushaltsplan detailliert ausgearbeitet.

Haushaltsplan anpassen (1):

Beim Anpassen nach der Abstimmung ist es wichtig, sich schnell zu einigen, damit man nicht vor der Überarbeitung durch die Haushaltsabteilung der Universität zu viel Zeit verliert.

Haushaltsplan anpassen (2):

Unter Berücksichtigung der Anmerkungen der Haushaltsabteilung wird der Haushaltsplan angepasst. Das passiert in der Regel 2-3 mal. Auch hier sollte auf die Zeit geachtet werden, da man ohne Genehmigung ab dem 30.03. bzw. dem 30.09. keine größeren Ausgaben für die Studierendenschaft tätigen kann, sondern nur zwingend notwendige Zahlungen vornehmen darf.

Haushaltsplan wird unterschreiben:

Der Haushaltsplan muss von zwei AStA-Vorstandsmitgliedern sowie einem Mitglieds des Finanzreferats unterschrieben werden.

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  • Zuletzt geändert: 2023/02/07 20:50