Fakultätsrat (FakRat)
Die studt. Mitglieder werden bei den studt. Hochschulwahlen gewählt. Es ist wichtig diese Position zu besetzen!. Hier werden nicht nur alle wichtigen Gremien der Fakultät und Studiengänge verteilt, sondern auch grundlegende Ordnungen der Fakultät beschlossen. Der FakRat besteht aus 13 Mitglieder davon sind 2 studt. Mitglieder, die Dozierenden bilden die Mehrheit. Die studt. Mitglieder haben ein großes Mitgestaltungspotential. Beispielhafte Kompetenzen sind
- Berufung Prüfungsausschuss
- Berufung Studienkommission
- Beschluss neuer BPO
- Berufung neuer Professuren
- Beschluss von Promotionsordnungen
- und noch vieles mehr…
Es gibt einen hochschulöffentlichen und einen nicht-hochschulöffentlichen Teil, der je nach Thema variieren kann. Achtung! Die TOPe aus dem Nicht-öffentlichen Teil sind vertraulich. Also dürfen nach draußen nur pauschale Aussagen gemacht, aber keine expliziten Informationen genannt werden.