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Berufungs- und Zulassungskommissionen

Berufungskommissionen

In Berufungskommissionen werden die Stellen für neue Professoren/-innen vergeben. Man wählt aus einer Kandidatenliste vorher aus und lädt zur Lehrprobe und Vortrag ein, das geschieht in mehreren Sitzungen. Die Kommission wird durch den FakRat berufen, es werden studt. Mitglieder durch Vorschlag (von z.B. der FG) gewählt.

Die Allgemeine Berufungsordnung der Technischen Universität Braunschweig findet man unter der Verfahrensordnung zur Besetzung von Professuren und Juniorprofessuren.

Zulassungskommissionen

Wenn sich auf einen Studienplatz mit nicht allen zu erfüllenden Voraussetzungen beworben wird, entscheidet die Zulassungskommission, ob trotzdem die Immatrikulation genehmigt wird. Dies kann auch unter Auflagen passieren (zB. Wiederholung eines oder mehrerer Module).
Dafür entsendet die Studierendenschaft (meist die FG) eines ihrer Mitglieder. Dieses Mitglied hat eine Stimmberechtigung.
Die Zulassungkommission ist nicht hochschulöffentlich.

Es sollten also keine expliziten Informationen nach außen getragen werden.