====== Tätigen von Zahlungen ====== {{:prozesse:23-02-07_taetigen_von_zahlungen.png?direct|}} ==== Nähere Beschreibungen zu manchen Prozessobjekten: ==== **Rechnerische Prüfung:** Bei dieser Prüfung werden die Daten auf der Rechnung geprüft, z. B. stimmt die Summe der einzelnen Posten mit dem Gesamtbetrag überein. **Marktanalyse durchführen:** Bei der Marktanalyse wird überprüft, ob die Höhe der Zahlung mit Vergleichsangeboten übereinstimmt. Dabei wird geschaut, ob das günstigste Angebot gewählt wurde, welches den Zweck erfüllt. **Dem Akteur Differenz zum günstigsten Angebot in Rechnung stellen:** Wenn der Akteur die Rechnung nicht selbst gezahlt hat, wird von ihm die Differenz vom gezahlten Preis zum Preis des günstigsten Angebots, welches den Zweck erfüllt, zurückverlangt. (Sparsamkeitsprinzip) **Betrag nur bis zum günstigsten Angebot zurückerstatten:** Wenn der Akteur die Rechnung selbst gezahlt hat, wird ihm nur der Betrag zurückgezahlt, der dem Preis des günstigsten Angebots, welches den Zweck erfüllt, entspricht. (Sparsamkeitsprinzip) **Zahlung unterschreiben:** Die Zahlung wird von demjenigen unterschreiben, der die Zahlung aufgegeben bzw. durchgeführt hat. **Erneute Prüfung durch weiteren Vorstand:** Die vorgelaufene Prüfung wird von einem zweiten Vorstandsmitglied vollzogen und damit die erste Prüfung auf Richtigkeit überprüft. **Erneute Prüfung durch Finanzreferat:** Die vorgelaufene Prüfung wird von einem Mitglied des Finanzreferats vollzogen und damit die erste Prüfung auf Richtigkeit überprüft.